HAIRMEDIC – STAATLICH ZUGELASSENE KLINIK
Klinik oder Praxis? Sehr häufig wird allgemein und in den öffentlichen Foren der Begriff Haarklinik genannt. Man sollte wissen, dass im Ausland jede Praxis den Namen “Klinik” verwenden darf. Eine Klinik nach deutschem Sprachgebrauch heißt im Ausland „Hospital“. In Deutschland ist der Begriff „Klinik“ rechtlich mit großen Auflagen verbunden. Nur wenn man diese Auflagen erfüllt, darf man sich Klinik nach § 30 GewO nennen.
Auf die gesetzlichen Standards ist Verlass.
Auf HAIRMEDIC ist Verlass.
Auf die gesetzlichen Standards ist Verlass.
Auf HAIRMEDIC ist Verlass.
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Auf HAIRMEDIC ist Verlass.
Auf die gesetzlichen Standards ist Verlass.
Auf HAIRMEDIC ist Verlass.
Ihre Haartransplantation nach FUE und anderen Methoden ist eine sichere Investition in Wohlbefinden und jugendliches Aussehen.
Darauf können Sie sich bei der HAIRMEDIC Privatklinik verlassen
Privatkliniken müssen in Deutschland hohe Standards erfüllen, deren Einhaltung von den zuständigen Ämtern regelmäßig überprüft werden.
Betreiber
Am Anfang steht die Prüfung der persönlichen, gewerberechtlichen Zuverlässigkeit des Betreibers. Eine „Klinik“ darf nicht jede und jeder führen.
Ihre Haartransplantation nach FUE und anderen Methoden ist eine sichere Investition in Wohlbefinden und jugendliches Aussehen.
Bauprüfung
Gleichzeitig prüft das Bauordnungsamt die räumlichen Gegebenheiten auf: Fluchtwege, Möglichkeiten des Liegendtransportes eines Patienten, Notstromversorgung usw. Sie können sich auf Sicherheit auch in diesen ganz grundlegenden Aspekten bei uns verlassen.
In unseren Räumlichkeiten können Sie entspannt den Kampf gegen Ihren Haarverlust aufnehmen.
Staatliche und externe Überwachung
Unsere Klinik wird regelmäßig vom Gesundheitsamt überprüft, unter anderem geht es dabei um den Ablauf der Behandlungen, die Einhaltung der hygienischen Standards, die ordnungsgemäße Aufbewahrung des Materials, Infektionsstatistiken, Notfallmanagement und vieles mehr. Auch werden wir extern geprüft auf Themen wie Arbeitssicherheit und Arbeitsschutz.
In der HAIRMEDIC PRIVATKLINIK wird Ihnen Hygiene und Expertise nicht nur versprochen, sondern sogar regelmäßig geprüft.
…und schließlich
Ständige Erreichbarkeit ist in einer Klinik nach hiesigem Standard ein Muss.
Sie können sich darauf verlassen, dass wir vor, während und nach Ihrer Behandlung in unserer Klinik immer für Sie da sind.
Nur bei dauerhafter Erfüllung aller dieser Voraussetzungen darf man sich staatlich konzessionierte Privatklinik nach § 30 GewO nennen und somit das Wort “Klinik” in der Firmenbezeichnung führen.